AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Alle Vertragsbeziehungen unterliegen den nachfolgenden AGB. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.2 Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zu den jeweiligen Kunden. Einer nochmaligen ausdrücklichen Geltungsvereinbarung bedarf es in diesem Fall nicht.

1.3 Stehen die AGB von SOOL GmbH ganz oder teilweise im Widerspruch zu den AGB des Kunden, so haben die AGB von SOOL GmbH Vorrang. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine AGB einer Geschäftsbeziehung zugrunde gelegt hat und SOOL GmbH ihrer Geltung nicht widersprochen hat.

2. Einbeziehung von AGB und Vertragsschluss

2.1 Ein Vertragsschluss mit SOOL GmbH bedarf zu seiner Wirksamkeit einer schriftlichen Annahme schriftlicher Angebote. Dies gilt auch für Änderungen. In diesem wird der Kunde auf die ausschließliche Geltung der AGB von SOOL GmbH und sein Einverständnis hierzu sowie der Möglichkeit der Einsichtnahme in dieselben vor Ort oder durch Zusendung, auf Verlangen des Kunden, hingewiesen.

3. Umfang der Lieferpflicht

3.1 Bei einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Desgleichen im Falle unseres Lieferverzuges nach einer gesetzten Nachfrist von drei Wochen.

4. Preise und Transportkosten

4.1 Warenlieferung sowie Serviceleistungen erfolgen zu den am Tag der Lieferung bzw. Ausführung der Serviceleistungen gültigen Preisen zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. SOOL GmbH ist berechtigt, durch Währungskurs Änderungen oder andere nicht ohne weiteres vorhersehbare Umstände eingetretene Preisänderungen seiner Zulieferer an den Kunden zusätzlich weiterzugeben.

4.2 Serviceleistungen erfolgen nach dem jeweiligen Stundensatz zzgl. Fahrtkosten je Kilometer, Anfahrtszeit und Mehrwertsteuer. Versand-, Transport-, Frachtkosten sowie Zölle, auch soweit sie von SOOL GmbH an einen Zulieferer entrichtet werden, übernimmt der Kunde zusätzlich zu den unter Punkt 4.1. genannten Kosten.

5. Fälligkeit der Kundenzahlungen

5.1 Bei Neukunden erfolgt die Erste und Zweite Postlieferung per Bar Nachnahme (kein V-Scheck) danach auf Rechnung. Bei Vorort Tätigkeiten behällt sich SOOL GmbH eine Anzahlung ab einen Warenwert von € 1000,- im Rahmen von 20% vor.

5.2 Zahlungen sind spätetens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei Überweisungen oder Scheckzahlungen ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf den Konten von SOOL GmbH für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgebend.

5.3 Abzug von Rabatten oder Skonto sind nur innerhalb des auf der Rechnung gültigen Zeitraumes erlaubt.

5.4 Bei Überschreiten eines gesetzten Zahlungszieles ist SOOL GmbH berechtigt, ohne jede Mahnung Zinsen in Höhe der von SOOL GmbH zu diesem Zeitpunkt zu entrichtenden Überziehungszinsen dem Kunden zu berechnen.

6. Lieferung und Transporte

6.1 Von SOOL GmbH genannte Lieferfristen sind unverbindlich.

6.2. Transport oder Versand einer Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Das Risiko geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder einen anderen Transporteur auf den Kunden über. Erfolgt die Lieferung ab Lager, auch des Zulieferers, durch Transportmittel von SOOL GmbH, so geht das Transportrisiko mit der Verladung auf dieses Transportmittel auf den Kunden über.

6.3 Bei außergewöhnlichen Lieferverzögerungen infolge von Umständen, die nicht von SOOL GmbH zu vertreten sind, z.B. Beschaffungsschwierigkeiten (Material, Betriebsstoffe), Arbeitskämpfe, Mangel an Transportmitteln, behördliche Maßnahmen, Wettereinflüsse etc., auch wenn sie bei Vorlieferanten eingetreten sind, sind Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber SOOL GmbH ausgeschlossen. SOOL GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Lieferung und Serviceleistung innerhalb einer Frist bemessen nach der Dauer des Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nachzuholen. Erst wenn sich Lieferung oder Serviceleistung innerhalb einer dem Kunden zumutbaren Frist als nicht nachholbar erweisen, ist SOOL GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde ist erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er SOOL GmbH zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

6.4 Im Fall des Annahmeverzuges des Kunden ist SOOL GmbH nach erfolgloser Fristsetzung von 10 Tagen ab Versendung des Rücktrittsandrohungsschreibens zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall kann SOOL GmbH entweder die bis dahin entstandenen Aufwendungen verlangen oder eine Schadenersatzpauschale in Höhe von max. 30 % des Lieferwertes, wenn dem Kunden der Nachweis nicht gelingt, dass der der SOOL GmbH entstandene Schaden niedriger ist.

6.5 Kann die Ware nicht zugestellt werden, muss der Kunde die Mehrkosten für eine weitere Anlieferung übernehmen. SOOL GmbH ist darüber hinaus berechtigt, für nicht angenommene Waren durch den Kunden, pro Tag Lagergebühren in Höhe von 6,- € zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu fakturieren.

6.6 Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ist SOOL GmbH berechtigt, Teillieferungen oder Zustellung vorzunehmen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung für ihn sinnlos ist. Im Fall der Teillieferung gelten für die einzelnen Teillieferungen bezüglich der Preise, Fälligkeit, Lieferung und des Transportrisikos die entsprechenden AGB.

6.7 Nach dem Versand oder der Zustellung der Ware gehtdie Gefahr auf den Käufer bzw. Kunden über: sobald die Sendung an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von SOOL GmbH verlassen hat. Falls die Lieferung sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer bzw. Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch SOOL GmbH hat keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang.

7. Gewährleistung

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Übergabe unverzüglich sorgfältig auf Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Festgestellte Rügen müssen innerhalb 14 Tagen nach Übergabe von SOOL GmbH schriftlich zugegangen sein.

7.2 Für nicht offensichtliche Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe entdeckt werden können, beträgt die Frist zur schriftlichen Mängelanzeige höchstens 24 Monate ab Übergabe eingehend bei SOOL GmbH. Im Übrigen sind derartige Mängel unverzüglich nach Feststellung SOOL GmbH gegenüber schriftlich mitzuteilen.

7.3 SOOL GmbH ist berechtigt, Mängelbeseitigungsansprüche des Kunden wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu erfüllen. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde SOOL GmbH die beanstandete Ware zur Verfügung zu stellen. Erst nach 3 erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder Ersatzlieferungen kann der Kunde Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages im Falle der völligen Unbrauchbarkeit der Ware verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7.4 Ergibt die Überprüfung der von dem Kunden an SOOL GmbH zum Zwecke der Gewährleistung zugesandte Ware, dass der gerügte Mangel nicht vorgelegen hat, so ist SOOL GmbH berechtigt, dem Kunden die infolgedessen entstandene Rückgabekosten sowie eine angemessene Vergütung mindestens aber € 45,- zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer für die Überprüfung der Ware zu berechnen.

7.5 Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und Verletzung vertraglicher Nebenpflichten verjähren innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Serviceleistung, es sei denn SOOL GmbH oder deren Erfüllungshilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

7.6 Der Verkauf gebrauchter Ware erfolgt in dem Zustand bei Übergabe und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, es sei denn es wird schriftlich ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung geschlossen.

7.7 Gewährleistungsanspruche gegen SOOL GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8. Obliegenheit und Haftungsbeschränkungen bei Serviceleistungen

8.1 Der Kunde verpflichtet sich vor Beginn der Servicearbeiten sämtliche Programme, Daten und Datenträger aus dem Servicegegenstand zu entfernen.

8.2 Verletzt der Kunde die vorstehenden Obliegenheiten, so ist die Haftung SOOL GmbH für Schäden oder Verlust an bzw. von jenen Gegenständen bzw. hieraus resultierenden Folgeschäden an den Maschinen etc. auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.Der Kunde ist für eine funktionierende Datensicherung verantwortlich. Für auf Datenträgern befindliche Daten wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

8.3 Serviceleistungen gelten als abgenommen, wenn an dem entsprechenden Gerät(en) nach Durchführung der Arbeiten ein erfolgreicher Probelauf von SOOL GmbH oder dem Kunden durchgeführt worden ist,oder der Lieferschein nach fertig gestellter Arbeit vom Auftraggeber oder Unterschriftsberechtigten gezeichnet wurde.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Sämtliche Lieferungen bleiben im Eigentum von SOOL GmbH bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises sowohl der bestehenden als auch der künftigen Forderungen, die SOOL GmbH aus Rechtsbeziehungen gegen den Kunden zustehen und zustehen werden.

9.2 Überschreitet der Kunde eine fest bestimmte Zahlungsfrist, so ist SOOL GmbH berechtigt, vom Kunden ohne Mahnung die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

9.3 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in abgetretene Forderung hat der Kunde SOOL GmbH unverzüglich und unaufgefordert unter Übergabe der notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

9.4 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkursverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens des Kunden erlöschen die Rechte zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware.

10. Aufrechnung und ZurückbehaltungsrechtDie Aufrechnung oder Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit von SOOL GmbH anerkannten unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

11. Datenschutz

Der Kunde ermächtigt SOOL GmbH zur Einholung von Handels- und Bankauskünften über sein Unternehmen und die hieran beteiligten Personen bezüglich der Zahlungsfähigkeit und der persönlichen Daten. SOOL GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden (der juristischen Personen oder der natürlichen beteiligten Personen) zu speichern und zu verwerten.

12. Widerrufsrecht

Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 1 Woche von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt ab Erhalt der Lieferung oder Zustellung der bestellten Ware. Für Bestellungen die auf Kundenwunsch storniert werden, verrechnet SOOL GmbH 9% der Bruttorechnungssumme. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Die Ware sollte in ungenütztem und als neu Wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgeld für die Wertminderung eingehoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen. Ausgeschlossen von der Rückgabe sind: Waren, die explizit für den Kunden bestellt wurden, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rückgabe geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.

13. Gerichtsstand

13.1 Die Beziehung zwischen SOOL GmbH und dem Kunden, auch dem ausländischen Kunden, unterliegt dem jeweils gültigen Österreichischen Recht, egal auf welchen Rechtsgrund die Ansprüche gestützt werden.

13.2 Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit vollkaufmännischen Kunden von SOOL GmbH, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen (Bahn, Post etc.) ist Oberösterreich, Österreich.